Geschichte04. August 2026ca. 15 Min. Lesezeit
Gröning, Panorama und Detmold: Vor SS-Männern geleugnet (2015–2016)
Ein SS-Mann bezeugt den Massenmord. Eine Frau im Zuschauerraum leugnet ihn. 'Die sind unrettbar verloren', sagte Gröning. 10 Monate ohne Bewährung. Dann Detmold: §130 als 'Schutz einer Lüge'.
Lüneburg, 21. April 2015. Im Landgericht läuft der Prozess gegen Oskar Gröning. Der frühere SS-Mann, 94 Jahre alt, angeklagt wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen. Überlebende des Holocaust berichten von dem Grauen in Auschwitz. Gröning selbst spricht von den Gaskammern, von den Schreien, von einem SS-Mann, der ein Baby mit voller Wucht gegen einen Lkw schleudert. — *Spiegel* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
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Die Aussage am Rande des Prozesses
Vor Journalisten, am Rande des Gröning-Prozesses, sagt Haverbeck: Auschwitz sei ein Arbeitslager, kein Vernichtungslager gewesen. — *Spiegel* (externer Link, öffnet in neuem Tab), *n-tv* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Sie sagt das vor laufenden Kameras, am Ort eines Prozesses, in dem ein SS-Mann den Massenmord bezeugt. Sie leugnet, was der SS-Mann gerade bestätigt hat. Der SS-Mann, der dort auf der Anklagebank sitzt, hat die Gaskammern gesehen, hat die Selektion an der Rampe beschrieben, hat die Schreie gehört. Und die Frau im Zuschauerraum sagt: Das alles habe es nicht gegeben.
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NDR Panorama
In der NDR-Sendung Panorama leugnet sie den Holocaust erneut. Sie bezeichnet ihn als die „nachhaltigste Lüge der Geschichte." — *Wikipedia* (externer Link, öffnet in neuem Tab), NDR Panorama
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Das Urteil — Amtsgericht Hamburg, 2015
10 Monate Freiheitsstrafe. Ohne Bewährung. — *Wikipedia* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Die Staatsanwältin spricht von einer „fanatischen Verblendung" der Angeklagten. — *Wikipedia* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Das Gericht setzt die Strafe nicht zur Bewährung aus, „da frühere Verurteilungen Haverbeck nicht davon abgehalten hätten, erneut die Judenvernichtung zu leugnen." — *Wikipedia* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Nach sechs Jahren Geldstrafen und einer Bewährungsstrafe, die nicht gewirkt hatte, urteilte das Gericht zum ersten Mal ohne Bewährung. Frühere Verurteilungen hatten nicht gewirkt, die Leugnung ging weiter. Das Amtsgericht Hamburg verhängte eine Freiheitsstrafe, die Haverbeck antreten sollte.
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Der Versuch mit Germar Rudolf
Haverbeck will eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Vor dem Amtsgericht wiederholt sie ihre Aussagen. Und sie will mithilfe des Holocaust-Leugners Germar Rudolf, den sie vom Gericht vorladen lassen will, „beweisen", dass in Auschwitz kein Mensch vergast worden sei. — *Wikipedia* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Das Gericht lehnt den Antrag ab. Rudolf ist kein Zeuge. Rudolf ist ein verurteilter Holocaustleugner, dessen „Gutachten" wissenschaftlich widerlegt ist — und der selbst 1998 eingestanden hat, dass Chemie den Holocaust nicht beweisen oder widerlegen kann. — *h-ref.de* (externer Link, öffnet in neuem Tab), *Wikipedia: Rudolf-Gutachten* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
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Die Berufung
Haverbeck legt Berufung ein. Deshalb kommt es zu einem neuen Prozess vor dem Landgericht Hamburg. Neun Jahre später. 2024. — *n-tv* (externer Link, öffnet in neuem Tab), *ZEIT* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Neun Jahre zwischen der ersten Verurteilung und der Berufungsverhandlung. Neun Jahre, in denen das Urteil nicht rechtskräftig war. Neun Jahre, in denen Haverbeck weiter leugnen konnte, ohne die Strafe antreten zu müssen.
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Grönings Antwort
Reporter des NDR fragten Gröning am Rande des Prozesses, was er Holocaustleugnerinnen und -leugnern mit auf den Weg gebe. Seine Antwort:
„Die sind unrettbar verloren." — *Spiegel* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Ein SS-Mann, der den Massenmord bezeugt, sagt über die Frau, die ihn im Zuschauerraum leugnet: „unrettbar verloren." Es ist dieser Satz, den später ein Richter im Amtsgericht Berlin-Tiergarten zitieren sollte — bezogen auf Haverbeck selbst.
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Detmold 2016: „Gesetz zum Schutz einer Lüge"
Detmold. Im Landgericht läuft der Prozess gegen Reinhold Hanning. Der frühere SS-Wachmann, angeklagt wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen. — *Wikipedia* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Im Februar 2016 schreibt Ursula Haverbeck einen Brief an den Detmolder Bürgermeister. Darin behauptet sie: Das Vernichtungslager Auschwitz sei „eindeutig erkennbar" ein Arbeitslager gewesen. Der Hanning-Prozess, so Haverbeck, diene nur dazu, diese These zu widerlegen. — *Wikipedia* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Den § 130 StGB, den Tatbestand der Volksverhetzung, nennt Haverbeck ein „Gesetz zum Schutz einer Lüge." — *Wikipedia* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Die Bezeichnung des § 130 als „Schutz einer Lüge" dreht die gesamte Rechtsordnung um: Das Gesetz, das die Leugnung des Mordes bestraft, wird selbst zur „Lüge" erklärt. Der Staat, der den Mord ahndet, wird zum Verfolger. Die Mörder zu Opfern. Die Opfer zu Lügnern. Das Strafgesetz wird zum Verbrechen, die Strafverfolgung zur Verfolgung Unschuldiger, die Leugnerin zur Heldin.
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Das Urteil — September 2016
Amtsgericht Detmold. 8 Monate Haft. — *Wikipedia* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
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Die Eskalation im Gerichtssaal
Nach der Verurteilung im September 2016 passiert etwas, das die Dimension zeigt. Haverbeck verteilt im Gericht Schriftstücke. Darin bezeichnet sie den Holocaust erneut als Propagandalüge. — *Wikipedia* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Sie wird gerade verurteilt — und im selben Gerichtssaal, nach dem Urteil, leugnet sie weiter. Sie verteilte Schriftstücke, in denen der Holocaust als „Propagandalüge" bezeichnet wird. Sie nutzt die Bühne des Gerichtssaals, um die Leugnung zu wiederholen, unmittelbar nach dem Urteil, das sie für genau diese Leugnung bestraft. Eine bewusste Provokation.
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Das zweite Urteil — Februar 2017
Amtsgericht Detmold. Volksverhetzung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB). 10 Monate Haft. — *Wikipedia* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
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Die Berufung — November 2017
Landgericht Detmold. Bestätigung. 14 Monate Haft. — *Wikipedia* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
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Hanning
Reinhold Hanning wurde im Juni 2016 zu fünf Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen verurteilt. — *Wikipedia* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Während Hanning vor Gericht stand und sich mit den Verbrechen auseinandersetzte, die in Auschwitz passiert waren, schrieb Haverbeck an den Bürgermeister. Sie leugnete den Mord, für den Hanning gerade verurteilt wurde. Sie nannte das Gesetz, das sie dafür bestrafte, eine „Lüge." Und nach dem Urteil verteilte sie im Gerichtssaal Schriftstücke, die den Holocaust als „Propagandalüge" bezeichneten.
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*Weiter in Teil 4: Verden — das Haupturteil. Zurück in Teil 2: Die frühen Verfahren.*
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Die frühen Verfahren: Geldstrafen und eine Pogrom-Drohung (2004–2010)
2004 leugnet Haverbeck in der 'Stimme des Gewissens' den Holocaust als 'Mythos'. 2009 droht sie Charlotte Knobloch mit einem 'neuen Pogrom'. 2010 die erste Freiheitsstrafe — auf Bewährung. Die Bewährung wirkt nicht.
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