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Geschichte04. August 2026ca. 15 Min. Lesezeit

Berlin: Gaststätte, 'Volkslehrer' und Richterin Jani (2016–2022)

'Das ist keine Wissenschaft, was Sie vorbringen, das ist Gift', sagte die Richterin. 'Sie sind einfach nur eine Holocaustleugnerin.' 1 Jahr Haft. 'Alternativlos.'

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Freitagvormittag, kurz nach zehn, Landgericht Berlin, Saal B12. Eine 93-jährige Frau im schwarzen Kostüm, weißer Bluse, hochgestecktem weißen Haar. Sie sagt zur Richterin, das „Wetzel" könne man weglassen. Vor dem Saal stehen ahnungsvolle Gerichtsreporter und eine Gerichtssprecherin. Es geht um zwei Urteile gegen sie, aus den Jahren 2017 und 2020. In beiden hat sie den Holocaust geleugnet. — *Spiegel* (externer Link, öffnet in neuem Tab)

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Die Gaststätte in Berlin, Januar 2016

Ein Jahr vor dem Verdener Haupturteil, ein paar Monate nach dem Gröning-Prozess in Lüneburg, stand Haverbeck in einer Berliner Kneipe vor 80 Rechtsextremen und sprach. Ein Videoausschnitt wurde später im Gerichtssaal gezeigt. Sie sagte: „Der Holocaust wird uns als riesige Schuld aufgedrückt." Sie kenne „keinen Ort, an dem sechs Millionen Juden ermordet wurden." Wer das aber, wie sie, ausspreche, werde „unschuldig" ins Gefängnis geschickt. Applaus von den Anhängern. Richterin Anke Ploner unterbrach ihn umgehend. — *taz, 2016* (externer Link, öffnet in neuem Tab)

Es war keine private Veranstaltung, kein geschlossener Kreis, kein Vortrag vor einem Dutzend Gleichgesinnter. 80 Menschen waren gekommen, um einer Frau zuzuhören, die den Mord an sechs Millionen Juden bestreitet. Das Video, das später vor Gericht gezeigt wurde, dokumentierte, was in der Kneipe passierte: Haverbeck sprach, die Menge applaudierte, die Leugnung wurde als Performance inszeniert. Die Kneipe war ein öffentlicher Raum, der Vortrag war eine öffentliche Veranstaltung, und die Leugnung war ein öffentlicher Akt.

Das Urteil folgte im Amtsgericht Berlin-Tiergarten. 6 Monate Haft ohne Bewährung. Der Staatsanwalt hatte 9 Monate gefordert, der Verteidiger Wolfram Nahrath Freispruch. Richterin Ploner attestierte „Uneinsichtigkeit": Nur wenige Monate nach einer vorherigen Verurteilung wieder geleugnet. — *taz* (externer Link, öffnet in neuem Tab)

02 / 06

Der „Volkslehrer", März 2018

Zwei Jahre später, im März 2018, saß Haverbeck vor einer Kamera. Nikolai N., ein Neonazi-YouTuber, der als „Der Volkslehrer" auftritt, interviewte sie für etwa 15 Minuten. Sie beststritt den industriell organisierten Massenmord an sechs Millionen Juden. Sie sagte, sie habe nie eine Antwort auf die Frage bekommen, „wo die sechs Millionen Juden vergaset" wurden. Sie rief dazu auf, „sich dafür einzusetzen, dass diese Lüge, diese Schuldenlast", die auf dem deutschen Volk liege, „gehoben" werde. — *Spiegel* (externer Link, öffnet in neuem Tab)

Das Video wurde auf YouTube veröffentlicht und erreichte ein Publikum, das weit über den Kreis der 80 Rechtsextremen aus der Berliner Kneipe hinausging. Wer den „Volkslehrer" auf YouTube suchte, fand ein Interview mit einer damals 89-jährigen Frau, die den Holocaust als „Lüge" und „Schuldenlast" bezeichnete. YouTube löschte den Kanal später, aber das Video war zu dem Zeitpunkt bereits verbreitet.

Haverbeck sagte später vor Gericht, sie habe nicht gewusst, dass das Video veröffentlicht werde. Die Richterin antwortete: „Jetzt bin ich erst mal dran, Frau Haverbeck." — *Spiegel* (externer Link, öffnet in neuem Tab)

Das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten folgte im Dezember 2020: 12 Monate Freiheitsstrafe. Verteidiger war wieder Wolfram Nahrath. Das Urteil war nicht rechtskräftig, Haverbeck legte Berufung ein. — *Wikipedia* (externer Link, öffnet in neuem Tab)

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03 / 06

Die Berufung vor dem Landgericht Berlin, April 2022

Beide Urteile wurden zusammen verhandelt, das Kneipen-Urteil von 2017 und das Volkslehrer-Urteil von 2020. Richterin Lisa Jani saß der Kammer vor. Haverbeck inszenierte sich als Forscherin und als Opfer. Eine „Tortur" sei die Anreise aus Vlotho nach Berlin, klagte sie. Den Hinweis, dass sie sich mit einem ärztlichen Attest die Teilnahme hätte ersparen können, ignoriert sie. Der Gerichtssaal war ihre Bühne, und dafür nahm sie stundenlange Autofahrten in Kauf. — *Spiegel* (externer Link, öffnet in neuem Tab)

Sie trug vor, was sie immer vor Gericht trug: „Alles" habe sie über „dieses Thema" gelesen. 20, vielleicht 22 Jahre lang habe sie sich „dem Thema ausschließlich gewidmet". „Ein Blick ins Chemiebuch" reiche, um zu erkennen, dass Zyklon B nicht für Massenmord geeignet sei. Den Massenmord nannte sie „nur eine Behauptung, ohne Beweis". „Das deutsche Volk" sei „belogen" worden. Sie raunte von „Lobbygruppen" mit „bestimmten Interessen". — *Spiegel* (externer Link, öffnet in neuem Tab)

In ihrem letzten Wort sagte sie: „Das deutsche Volk müsse sich trennen vom Holocaust, damit wir uns befreien." — *Spiegel* (externer Link, öffnet in neuem Tab)

04 / 06

Richterin Lisa Jani

Lisa Jani zerpflückte die Argumentation. Sie war spürbar bemüht, Haverbeck zu erreichen, und wählte eine Sprache, von der sie annahm, dass sie bei Haverbeck ankommt.

„Frau Haverbeck, dieses Urteil ist im Namen des Volkes, des deutschen Volkes ergangen."
„Das ist keine Wissenschaft, was Sie vorbringen, das ist Gift."
„Sie sind keine Holocaust-Forscherin, Frau Haverbeck, Sie sind einfach nur eine Holocaustleugnerin."
„Sie haben sich von der historischen Wahrheit meilenweit entfernt." — *Spiegel, 1. April 2022* (externer Link, öffnet in neuem Tab)

Sie gab ihr mit auf den Weg, sie könnte fundierte Abhandlungen über die deutsche Geschichte lesen. Sie könnte zur Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau fahren und „die Berge an Schuhen und Haaren" der Ermordeten auf sich wirken lassen. Sie könnte die Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem besuchen und die Liste der ermordeten Kinder lesen. „Ich kann Ihnen sagen, das wird einige Zeit dauern." — *Spiegel* (externer Link, öffnet in neuem Tab)

Die Kammer habe darüber nachgedacht, „ob Sie vielleicht nicht mehr ganz zurechnungsfähig sind." Aber Haverbeck war bei wachem Verstand. Sie wusste genau, was sie tat. — *Spiegel* (externer Link, öffnet in neuem Tab)

„Sie sind durch nichts zu stoppen. Nicht einmal zweieinhalb Jahre im Gefängnis hätten Sie beeindruckt."
„Frau Haverbeck, Ihr Verhalten lässt uns kopfschüttelnd und bestürzt zurück."
„Die meisten Bürgerinnen und Bürger sind froh und glücklich, so frei in einer Demokratie zu leben. Sie, Frau Haverbeck, haben gegen unsere Gesetze verstoßen." — *Spiegel* (externer Link, öffnet in neuem Tab)

Das Urteil lautete auf 1 Jahr Gesamtstrafe, ohne Bewährung. Richterin Jani nannte die Freiheitsstrafe „alternativlos". — *Spiegel* (externer Link, öffnet in neuem Tab)

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05 / 06

Wolfram Nahrath und die Sprache der Szene

Wolfram Nahrath, Haverbecks Anwalt, ein ehemaliger NPD-Funktionär, nannte sie eine „Humanistin." In der rechten Szene hieß sie „Grande Dame der Freiheitsbewegung." — *Spiegel* (externer Link, öffnet in neuem Tab)

Eine „Humanistin" — das ist das Wort, mit dem ein ehemaliger NPD-Funktionär eine Frau bezeichnet, die den Mord an sechs Millionen Juden leugnet. In der Sprache der Szene wird Leugnung zur Humanität, der Mord zur Lüge, die Täterin zur Heldin. Wer diese Sprache spricht, hat sich von der historischen Realität verabschiedet. Wer diese Sprache hört, sollte wissen, in welchem Diskurs er sich befindet.

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Der Richter, der Gröning zitierte

Im Amtsgericht Berlin-Tiergarten, 2018, zitierte ein Richter Oskar Gröning. Dessen Antwort auf die Frage, was er Holocaustleugnern mit auf den Weg gebe, war gewesen: „Unrettbar verloren." Der Richter fügte hinzu: „Sei wohl auch Ursula Haverbeck." — *Spiegel* (externer Link, öffnet in neuem Tab)

*Weiter in Teil 6: Hamburg 2024 — das letzte Urteil. Zurück in Teil 4: Verden — das Haupturteil.*

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