Geschichte04. August 2026ca. 18 Min. Lesezeit
Gerichte, Haft und Erbe: 20 Jahre, die nichts bewirkten
20 Jahre Prozesse. 13 Verfahren. Fast fünf Jahre Haft. Keine Einsicht. Keine Reue. Bis zum letzten Tag. Oskar Gröning sagte: 'Die sind unrettbar verloren.'
13 Verfahren. 20 Jahre. Vom Amtsgericht bis zum Bundesverfassungsgericht. Immer derselbe Tatbestand: § 130 Abs. 3 StGB. Volksverhetzung, in der Variante der Leugnung unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangener Verbrechen. — *Wikipedia* (externer Link, öffnet in neuem Tab), *BVerfG* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
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Der Tatbestand
§ 130 Abs. 3 StGB bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet oder verharmlost.
In einigen Verfahren kam § 189 StGB hinzu — Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Im Knobloch-Verfahren § 185 — Beleidigung. — *Wikipedia* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
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„Bewusst wider besseres Wissen"
Der Kernsatz des Amtsgerichts Verden, bestätigt vom Bundesverfassungsgericht: Haverbeck leugne die historischen Tatsachen „bewusst und wider besseres Wissen." — *BVerfG* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Das Gericht stellte fest: Haverbeck weiß, dass der Holocaust stattfand, und leugnet ihn trotzdem. Bewusst. Wider besseres Wissen. Sie irrt sich nicht, sie hat keine andere Meinung, sie hegt keine Zweifel. Sie lügt bewusst.
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„Erschöpfend belegte historische Tatsache"
Das Gericht: Bei dem geleugneten Sachverhalt handele es sich um eine „durch zahllose Zeugenaussagen und eine mehr als siebzigjährige historische Forschung erschöpfend belegte historische Tatsache." — *BVerfG* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Haverbeck hatte vor Gericht immer wieder behauptet, der Holocaust sei „nur eine Behauptung, ohne Beweis". Die Beweise existieren jedoch: Zeugenaussagen, historische Forschung, mehr als siebzig Jahre. Erschöpfend.
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Meinungsfreiheit — und ihre Grenze
Das Argument der Verteidigung, in jedem Verfahren: § 130 verstoße gegen Art. 5 GG, Meinungsfreiheit. Das Argument, in jeder Instanz zurückgewiesen.
Das Bundesverfassungsgericht, 22. Juni 2018:
„Die Verbreitung erwiesen unwahrer und bewusst falscher Tatsachenbehauptungen kann nicht zur Meinungsbildung beitragen und ist als solche nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt."
„Die Leugnung des nationalsozialistischen Völkermordes überschreitet die Grenzen der Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung und indiziert eine Störung des öffentlichen Friedens." — *BVerfG, 22. Juni 2018, 1 BvR 673/18* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Meinungsfreiheit schützt Meinungen. Sie schützt nicht die bewusste Verbreitung erwiesen unwahrer Tatsachenbehauptungen. Und sie schützt nicht Äußerungen, die den öffentlichen Frieden stören.
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Keine Bewährung
Immer wieder: keine Bewährung. Begründung: mangels Einsicht oder Haltungsänderung. — *Wikipedia* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Das Landgericht Berlin, April 2022: „Mangels Einsicht oder Haltungsänderung der Angeklagten sah das Gericht keine Möglichkeit für eine Strafaussetzung zur Bewährung." — *Wikipedia* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Das Oberlandesgericht Hamm, September 2019: „keine günstige Prognose." — *Wikipedia* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
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Die Worte der Richter:innen
Staatsanwältin Friederike Brümmer, Hamburg: „fanatische Verblendung." — *Wikipedia* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Richterin Lisa Jani, Landgericht Berlin, April 2022:
„Das ist keine Wissenschaft, was Sie vorbringen, das ist Gift."
„Sie sind keine Holocaust-Forscherin, Frau Haverbeck, Sie sind einfach nur eine Holocaustleugnerin."
„Sie haben sich von der historischen Wahrheit meilenweit entfernt."
„Sie sind durch nichts zu stoppen. Nicht einmal zweieinhalb Jahre im Gefängnis hätten Sie beeindruckt."
„Frau Haverbeck, Ihr Verhalten lässt uns kopfschüttelnd und bestürzt zurück."
„alternativlos" — *Spiegel, 1. April 2022* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Richterin Anke Ploner, Amtsgericht Berlin-Tiergarten, 2017: attestierte „Uneinsichtigkeit", unterbrach Applaus der Anhänger. — *taz* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Richter Amtsgericht Berlin-Tiergarten, 2018: zitierte Oskar Gröning — „Unrettbar verloren. Sei wohl auch Ursula Haverbeck." — *Spiegel* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
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Die Zurechnungsfähigkeit
Das Landgericht Berlin dachte darüber nach, „ob Sie vielleicht nicht mehr ganz zurechnungsfähig sind." Das Ergebnis: Haverbeck ist bei wachem Verstand. Sie weiß genau, was sie tut. — *Spiegel* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Haverbeck ist nicht krank, nicht verwirrt, nicht dement. Sie leugnet bewusst, planvoll, mit fester Stimme, im Rollstuhl, bis zur letzten Minute.
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Die Haft — Mai 2018 bis November 2020
Mai 2018. Ursula Haverbeck soll in der JVA Bielefeld-Senne ihre Strafe antreten. Sie erscheint nicht. Die Staatsanwaltschaft Verden erlässt einen Vollstreckungshaftbefehl. Das Internationale Auschwitz Komitee äußert die Hoffnung, dass nun „mit Dringlichkeit" nach ihr gefahndet werde — und kritisiert, dass ihr die Justiz „in den zurückliegenden Jahren eine viel zu lange Leine gelassen" habe. — *Wikipedia* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Sie wird im selben Monat in ihrem Haus in Vlotho festgenommen. JVA Bielefeld-Senne. Dann JVA Bielefeld-Brackwede. — *Wikipedia* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Der 10. Mai 2018
Vor der JVA: 350 Sympathisanten aus dem Umfeld der Partei Die Rechte. 600 Gegendemonstranten. Transparente: „Freiheit für Ursula." — *Wikipedia* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
h-ref.de übersetzt das so: „Wir würden jetzt gern den Holocaust leugnen, aber wir dürfen leider nicht." — *h-ref.de* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
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Die juristische Begleitung
August 2018. Das Bundesverfassungsgericht lehnt die Verfassungsbeschwerde gegen die Inhaftierung ab. Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung mit Meinungsfreiheit vereinbar. — *BVerfG* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
September 2019. OLG Hamm bestätigt die Ablehnung des Antrags auf Aussetzung zur Bewährung. Das Landgericht Bielefeld sah „keine günstige Prognose." — *Wikipedia* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Dezember 2019. OLG Hamm lehnt die vorzeitige Entlassung ab. — *Wikipedia* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Die Entlassung
Zweieinhalb Jahre. Geschlossener Vollzug. November 2020: Entlassung. — *Wikipedia* (externer Link, öffnet in neuem Tab), *WDR* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
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Die Spitzenkandidatin
Am 1. April 2018, während sie die Haft ablehnte und noch auf freiem Fuß war, wählte Die Rechte sie zur Spitzenkandidatin für die Europawahl 2019. Sie hatte ihren Haftantritt mit Verweis auf ihre Gesundheit abgelehnt. Ende April 2018 erhielt sie die Ladung zum Haftantritt. — *Wikipedia* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Eine Holocaustleugnerin als Spitzenkandidatin einer rechtsextremen Partei für das Europaparlament — aus der Haft heraus nominiert, während sie die Strafe nicht antrat.
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Die Szene-Dimension
Auf Demonstrationen sehen manche Teilnehmer Plakate mit ihrem Gesicht. Sie gilt als Ikone, als Vorbild, als Galionsfigur. David Icke, der britische Verschwörungsideologe, äußerte sich mitfühlend. Die Neonazi-Kleinpartei Der Dritte Weg ebenso. Eine britische Zeitung nannte sie „Nazi-Oma." — *Wikipedia* (externer Link, öffnet in neuem Tab), *h-ref.de* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
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Was die Haft nicht bewirkte
Richterin Lisa Jani, April 2022, zum Berliner Berufungsurteil:
„Sie sind durch nichts zu stoppen. Nicht einmal zweieinhalb Jahre im Gefängnis hätten Sie beeindruckt." — *Spiegel* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Die Haft änderte nichts. Sie leugnte weiter. Sie trat die späteren Urteile nicht an. Sie starb, ohne die letzte Strafe verbüßt zu haben.
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Tod — 20. November 2024
Vlotho. Ursula Haverbeck stirbt im Alter von 96 Jahren. Ihr Anwalt Wolfram Nahrath bestätigt es der dpa. Sicherheitskreise bestätigen es dem Spiegel. — *tagesschau.de* (externer Link, öffnet in neuem Tab), *Spiegel* (externer Link, öffnet in neuem Tab), *DW* (externer Link, öffnet in neuem Tab), *WDR* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Das Hamburger Urteil — 1 Jahr und 4 Monate — war bis zu diesem Tag nicht rechtskräftig. Die Revision lag beim OLG Hamburg. Die Strafe trat sie nie an.
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Die Trauer der Szene
Die Kleinpartei Die Heimat, Nachfolgerin der NPD, meldet sich. Neben diversen deutschen Rechtsextremisten melden sich europäische Gruppen mit Stellungnahmen. Die Behörden rechnen mit großem Zulauf bei der Beisetzung — einem Schaulaufen der rechtsextremen Szene. — *Spiegel* (externer Link, öffnet in neuem Tab), *Deutschlandfunk* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
In den Sicherheitsbehörden ist das nicht aus der Luft gegriffen. Haverbeck war eine Ikone. Auf Demos tragen Menschen Plakate mit ihrem Gesicht. „Freiheit für Ursula." Sie war Vorbild und Galionsfigur. 2019: Spitzenkandidatin der rechtsextremen Partei Die Rechte für das Europaparlament. — *Spiegel* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
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Die Bilanz
2004: erste Verurteilung. Geldstrafe. 2020: Sie sagte selbst, es seien bereits zehn Prozesse gegen sie geführt worden. 13 Verfahren, wenn man die Berufungen mitzählt. Fast fünf Jahre Haft an Einzelstrafen. Verbüßt: zweieinhalb Jahre, 2018 bis 2020, JVA Bielefeld. Die späteren Urteile — Berlin 2022, Hamburg 2024 — trat sie nicht an.
20 Jahre Prozesse. Und keine Einsicht. Keine Reue. Keine Haltungsänderung. Bis zum letzten Tag.
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Was der Fall Haverbeck zeigt
Er zeigt: Eine Frau, die den Massenmord an den europäischen Juden leugnet, wird in Deutschland verfolgt, verurteilt und eingesperrt. Auch im Alter von 88, 92, 93, 95 Jahren. Auch wenn sie im Rollstuhl sitzt. Auch wenn sie eine „alte Dame" ist.
Er zeigt aber auch: Das System braucht 20 Jahre. 13 Verfahren. Eine Berufung, die 9 Jahre auf sich warten lässt. Eine Revision, die bis zum Tod nicht entschieden ist. Eine Strafe, die nie vollstreckt wird. „Eine viel zu lange Leine", sagte das Internationale Auschwitz Komitee. — *Wikipedia* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Und er zeigt: Die Leugnung hört nicht auf. Nicht mit Geldstrafen. Nicht mit Bewährung. Nicht mit Haft. Haverbeck leugnete bis zum letzten Atemzug. „Sie sind durch nichts zu stoppen", sagte Richterin Jani. — *Spiegel* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
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Oskar Gröning
2015 saß Haverbeck im Prozess gegen Oskar Gröning in Lüneburg unter den Zuschauern. Gröning, früherer SS-Mann, 94 Jahre alt, verurteilt wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen. In dem Prozess berichteten Überlebende von dem Grauen in Auschwitz. Gröning sprach von den Gaskammern, von den Schreien, von einem SS-Mann, der ein Baby mit voller Wucht gegen einen Lkw schleuderte. — *Spiegel* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Reporter fragten Gröning am Rande des Prozesses, was er Holocaustleugnern mit auf den Weg gebe. Seine Antwort:
„Die sind unrettbar verloren." — *Spiegel* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Es ist dieser Satz, den der Richter im Amtsgericht Berlin-Tiergarten 2018 zitierte. „Unrettbar verloren" sei wohl auch Ursula Haverbeck. — *Spiegel* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
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Schluss
Ursula Haverbeck starb am 20. November 2024. Sie hat den Holocaust bis zu ihrem letzten Tag geleugnet. Sie hat dafür gesessen. Sie hat nie bereut. Sie hat nie aufgehört. Und sie hat eine Szene hinterlassen, die ihre Leugnung weiterträgt — auf Plakaten, auf Demos, in Telegram-Gruppen, in einem Haus in Vlotho, das verboten wurde, und in einem Rittergut in Guthmannshausen, das noch steht.
Ihr Erbe ist eine Szene, die ihre Leugnung weiterträgt.
*Anfang der Reihe: Wer war Ursula Haverbeck?. Zurück in Teil 7: Ihre 'Beweise'.*
Sigma
Systemanalyse, Quellenprüfung und Einordnung. Keine Auftragsarbeit. Keine institutionelle Bindung. Der #SIGMACODE verbindet biografische Erfahrung mit disziplinierter Recherche.
Über den AutorRedaktionsrichtlinienAls Nächstes lesen
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