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Recherche03. August 2026ca. 13 Min. Lesezeit

Kosovo-Prozess in absentia: 21 Angeklagte, 0 Anwesende

Ein Prozess wegen des Račak-Massakers, das die NATO-Luftangriffe auslöste. 21 serbische Beamte angeklagt. Keiner ist erschienen. Internationale Haftbefehle erlassen. Die Anwälte wurden bestellt.

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*Am 31. Juli 2026 eröffnete das Grundgericht in Pristina den Prozess gegen 21 serbische Beamte wegen des Račak-Massakers vom 15. Januar 1999. Keiner der Angeklagten ist erschienen. Internationale Haftbefehle wurden erlassen. Die Anwälte wurden von der Anwaltskammer bestellt. Dieser Artikel dokumentiert den Prozess, die Anklage, die Angeklagten und die Frage, was ein Abwesenheitsverfahren für die Aufarbeitung bedeutet.*

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Zusammenfassung in einem Satz

Am 31. Juli 2026 eröffnete das Grundgericht Pristina (Sonderabteilung, Hajvali Justizpalast) den Prozess gegen 21 serbische Beamtein absentia, also in Abwesenheit — wegen des Račak-Massakers vom 15. Januar 1999, bei dem 42 kosovo-albanische Zivilisten ermordet wurden; keiner der Angeklagten ist erschienen, keiner hat sich gestellt, internationale Haftbefehle wurden erlassen, und unter den Angeklagten befinden sich Goran Radosavljević (ehem. Polizei-General), Obrad Stevanović (ehem. Polizeichef) und Radomir Marković (ehem. Geheimdienstchef).


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1. Was dieser Artikel leistet, und was nicht

Dieser Text dokumentiert den Prozessbeginn und die Anklage. Er stützt sich auf Berichte von France24 (AFP, 31. Juli 2026), RTL Today (31. Juli 2026), RKS News, Gazeta Express, und Wikipedia. Er trennt die Anklagebehauptungen von gerichtlichen Feststellungen und dokumentiert, was belegt ist, was interpretierbar ist, und was offen bleibt.


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2. Der Prozessbeginn

Die harten Daten

| Detail | Fakten | |---|---| | Datum | 31. Juli 2026 (Freitag) | | Ort | Grundgericht Pristina, Sonderabteilung, Hajvali Justizpalast, Gebäude D | | Vorsitzende Richterin | Violeta Namani Hajra | | Staatsanwalt | Ilir Morina | | Anzahl Angeklagte | 21 | | Anwesende Angeklagte | 0 | | Verfahrensart | In absentia (in Abwesenheit) | | Aktenzeichen | PS.nr.88/2025 | | Anklage-Nummer | PPS.nr.68/2021, eingereicht am 30. Dezember 2025 | | Erste Anhörung (ursprünglich) | 20. Juli 2026, 10:00 Uhr |

Die Eröffnung

Die vorsitzende Richterin Violeta Namani Hajra eröffnete den Prozess und stellte die Abwesenheit der Angeklagten fest. Sie sagte, der Prozess werde auch ohne Plea der Angeklagten fortgesetzt.

Staatsanwalt Ilir Morina verlas eine Zusammenfassung der Anklage und sagte, ein internationaler Haftbefehl sei erlassen worden.

Die Verteidigung

Anwälte für die Angeklagten wurden von der Anwaltskammer bestellt. Der Anwalt von Stevanović sagte, er werde sein Bestes für seinen Mandanten tun, trotz dessen Abwesenheit.

Anwalt Agron Curri erklärte:

*"Es gab keine andere Möglichkeit, die Angeklagten zu processen, weil sie sich außerhalb des Landes befinden, als sie in absentia zu processen."*

Das öffentliche Verfahren

Das Gericht hatte zuvor einen öffentlichen Aufruf erlassen, in dem alle genannten Angeklagten aufgefordert wurden, sich den Justizbehörden der Republik Kosovo zu stellen. Keiner ist erschienen.


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3. Das Račak-Massaker: Der Auslöser

Die Fakten

  • Ort: Račak (albanisch: Recak), südliches Kosovo
  • Datum: 15. Januar 1999
  • Opfer: 42 kosovo-albanische Zivilisten
  • Täter: Serbische Kräfte

Die internationale Reaktion

  • William Walker, Leiter der OSCE-Beobachtermission, erklärte es sofort zu einem Massaker an Zivilisten.
  • Dies löste internationale Empörung aus.
  • Es veranlasste die NATO-Verbündeten, Luftangriffe gegen die Bundesrepublik Jugoslawien zu beschließen.
  • Das Račak-Massaker war einer der Auslöser der NATO-Intervention im Kosovo-Krieg.

Die serbische Darstellung

Serbische Behörden behaupteten, die Getöteten seien Kombattanten gewesen, die in einem Feuergefecht getötet wurden. Diese Darstellung wurde von der OSCE-Mission und internationalen Ermittlern widerlegt.


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4. Die Anklage

Die Vorwürfe

Die Angeklagten werden beschuldigt von:

  • Mord
  • Folter
  • Unmenschliche Behandlung
  • Zerstörung von Eigentum
  • Deportation von Zivilisten nach Albanien

Die Anklage im Wortlaut

Laut der Anklage, die AFP einsehen konnte, werden die Angeklagten beschuldigt, an dem Angriff teilgenommen oder ihn geplant zu haben. Der Angriff umfasste Beschuss vor dem Eintritt serbischer Kräfte ins Dorf und der Durchsuchung von Häusern.

Die Anklage sagt ausdrücklich:

*"Die Opfer waren 'unbewaffnet' und 'auf kurze Distanz exekutiert'."*
*"Die Tötungen fanden nicht im Kampf statt, sondern waren vorsätzliche, geplante und systematische Hinrichtungen, die eindeutig die kriminelle Natur der Operation anzeigen."*

Die rechtliche Grundlage

Die Anklage erfolgt unter:

  • Artikel 142 in Verbindung mit Artikel 22 des Strafgesetzbuchs der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien
  • Nun inkriminiert unter Artikeln 144, 145, 146 und 147 in Verbindung mit Artikel 31 des Strafgesetzbuchs der Republik Kosovo (CCRK)
  • Straftatbestand: Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung

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5. Die 21 Angeklagten

Vollständige Liste (nach RKS News)

| # | Name | Bekannte Funktion | |---|---|---| | 1 | Zlatomir Pešić | — | | 2 | Mladen Ćirković | — | | 3 | Radomir Marković | Ehem. Geheimdienstchef | | 4 | Duško Adamović | — | | 5 | Obrad Stevanović | Ehem. Polizeichef | | 6 | Živko Trajković | — | | 7 | Goran Radosavljević | Polizei-General, Spezialeinsatz („Guri") | | 8 | Bogoljub Janićijević | — | | 9 | Slaviša Ivanović | — | | 10 | Boško Vukićević | — | | 11 | Sreten Popović | OPG-Kommandeur (auch Bytyqi-Fall) | | 12 | Nikola Petrović | — | | 13 | Krsman Jevtić (auch als Jelić aufgeführt) | — | | 14 | Ljubiša Stojimirović | — | | 15 | Božidar Delić | Verstorben (wird formell mitangeklagt) | | 16 | Radojko Stefanović | — | | 17 | Dragan Živanović | — | | 18 | Miloš Đošan | — | | 19 | Ljubinko Cvetić | — | | 20 | Božidar Filić | — | | 21 | Milovan Kovačević | — |

Hinweis zur Listenvariante

Es gibt zwei leicht unterschiedliche Listen in den Quellen (Gazeta Express vs. RKS News), was auf Anklageänderungen hindeutet. Die Liste oben folgt der aktuellsten Version (RKS News).

Božidar Delić ist verstorben, wird aber formell mitangeklagt, laut den Verfahrensvorschriften der Sonderstaatsanwaltschaft.


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6. Die prominentesten Angeklagten

Goran Radosavljević „Guri"

Ehem. Polizei-General, Kommandant der Spezialeinsatzkräfte. War beim Račak-Massaker im Kommando. Auch mit dem Ćuška-Massaker und der Ermordung der Bytyqi-Brüder verbunden. In Serbien nie angeklagt. US-Sanktionen 2018. Heute SNS-Parteimitglied.

Ausführlich: **Goran Radosavljević „Guri": Der unantastbare General**

Obrad Stevanović

Ehem. Polizeichef Serbiens. Eine der höchstrangigen Polizeifiguren des Milošević-Regimes.

Radomir Marković

Ehem. Geheimdienstchef Serbiens. Leiter des serbischen Staatssicherheitsdienstes (RDB) während des Kosovo-Kriegs.

Sreten Popović

Kommandeur einer Aufklärungs- und Sabotage-Einheit der OPG (Operational Group). Wurde 2006 vom serbischen Kriegsverbrechensgericht im Bytyqi-Fall angeklagt — zusammen mit Miloš Stojanović. Er half, die Bytyqi-Brüder von Prokuplje nach Petrovo Selo zu überstellen.


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7. Der rechtliche Rahmen

In-absentia-Prozesse im kosovarischen Recht

Der Prozess findet unter Kosovos aktualisiertem Strafverfahrens-Gesetzbuch statt. Gerichte dürfen Kriegsverbrechen in absentia processen, vorausgesetzt, dass Strafverfolgungsbehörden angemessene Anstrengungen unternommen haben, die Angeklagten zu lokalisieren und zu laden.

Die Voraussetzungen

  • Die Anklage wurde am 30. Dezember 2025 eingereicht.
  • Die Angeklagten waren bis zum Zeitpunkt der Anklageeinreichung nicht verfügbar.
  • Das Gericht erließ einen öffentlichen Aufruf zur Selbststellung.
  • Keiner der Angeklagten ist erschienen.
  • Internationale Haftbefehle wurden erlassen.
  • Anwälte wurden von der Anwaltskammer bestellt.

Die Verfahrensnummer

  • Aktenzeichen: PS.nr.88/2025
  • Anklage-Nummer: PPS.nr.68/2021
  • Anklagedatum: 30. Dezember 2025
  • Ursprünglicher Termin: 20. Juli 2026, 10:00 Uhr
  • Tatsächlicher Beginn: 31. Juli 2026

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8. Reaktionen

Serbien

Serbiens Büro für Kosovo verurteilte die Verhaftungen von Kosovo-Serben als Teil einer „anti-serbischen Politik".

Die Kosovo-Serbischen Verhaftungen

Früher in diesem Jahr (2026) verhafteten kosovarische Behörden fünf Kosovo-Serben wegen ihrer Beteiligung an den Tötungen. Ein separater Prozess steht aus.


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9. Was bedeutet ein Abwesenheitsprozess?

Die Vorteile

  • Opfer bekommen eine formelle Gerichtsverhandlung — nach 27 Jahren.
  • Beweise werden dokumentiert — es entsteht eine historische Aufzeichnung.
  • Anklage wird öffentlich — die Vorwürfe sind nicht mehr nur Opferberichte, sondern Gerichtsdokumente.
  • Internationale Haftbefehle werden formalisiert — die Angeklagten können nicht mehr unbehelligt reisen.

Die Nachteile

  • Keine kontradiktorische Verhandlung — die Verteidigung kann nicht aktiv argumentieren, da die Angeklagten nicht anwesend sind.
  • Urteile können politisch wirken — besonders in einem politisch aufgeladenen Kontext wie Kosovo/Serbien.
  • Angeklagte können sich nicht verteidigen — die bestellten Anwälte tun ihr Bestes, aber ohne Mandanten ist die Verteidigung begrenzt.
  • Anerkennung fraglich — nicht alle Staaten erkennen in-absentia-Urteile an.

International umstritten

Einige Rechtssysteme erlauben in-absentia-Prozesse (z.B. Deutschland unter bestimmten Bedingungen, Frankreich, Kosovo), andere nicht oder nur sehr eingeschränkt. Die Menschenrechtskonvention verlangt, dass die Angeklagten die Möglichkeit haben, von der Anklage zu erfahren und sich zu verteidigen — was der öffentliche Aufruf zur Selbststellung erfüllen soll.


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10. Was belegt ist

  • Der Prozess wurde am 31. Juli 2026 in Pristina eröffnet. (France24, RTL Today, RKS News)
  • 21 serbische Beamte sind angeklagt. (RKS News, Gazeta Express)
  • Keiner der Angeklagten ist erschienen. (France24)
  • Internationale Haftbefehle wurden erlassen. (France24)
  • Die Anklage bezieht sich auf das Račak-Massaker vom 15. Januar 1999. (France24, RKS News)
  • 42 kosovo-albanische Zivilisten wurden in Račak getötet. (France24)
  • Die Anklage lautet auf Mord, Folter, unmenschliche Behandlung, Zerstörung von Eigentum, Deportation. (France24)
  • Die Anklage sagt: die Opfer seien „unbewaffnet" und „auf kurze Distanz exekutiert" worden. (France24/AFP)
  • Anwälte wurden von der Anwaltskammer bestellt. (France24)
  • Fünf Kosovo-Serben wurden zuvor verhaftet; ein separater Prozess steht aus. (France24)
  • Serbiens Büro für Kosovo verurteilte die Verhaftungen als „anti-serbische Politik". (France24)

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11. Was interpretierbar ist

  • Die Anklage ist eine Behauptung der Staatsanwaltschaft, kein Gerichtsurteil. Die Unschuldsvermutung gilt.
  • Die serbische Reaktion („anti-serbische Politik") ist eine politische Einordnung, keine juristische.
  • Der in-absentia-Prozess kann als Notlösung interpretiert werden (wenn die Angeklagten nicht kommen) oder als politisches Symbol (um die Aufarbeitung zu dokumentieren).

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12. Was offen bleibt

  • Wird der Prozess zu einer Verurteilung führen — oder bleibt er ein Symbol?
  • Werden die Angeklagten jemals ausgeliefert?
  • Werden die fünf Kosovo-Serben im separaten Prozess verurteilt?
  • Wird Serbien die Archive öffnen, die Kurti fordert?
  • Wird die internationale Gemeinschaft die Haftbefehle durchsetzen?
  • Wird ein in-absentia-Urteil international anerkannt?

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13. Quellen

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Dieser Artikel ist Teil der Reihe **Serbien und die Vertuschung von Kriegsverbrechen**.


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